Eine moderne AOZ braucht moderne Rechtsgrundlagen
7. Juli 2026Am 27. September 2026 entscheiden die Zürcher Stimmberechtigten über die Teilrevision der Gemeindeordnung und die Totalrevision der Verordnung über die Asyl-Organisation Zürich (AOZ) (GR 2025/193). Ich empfehle Ihnen, dieser Vorlage zuzustimmen.
Die geltenden gesetzlichen Grundlagen stammen grösstenteils aus den Jahren 2005 und 2006. Seither hat sich das Asylwesen grundlegend verändert. Neue Ausschreibungsverfahren, die Integrationsagenda des Bundes, der Krieg in der Ukraine und die Erfahrungen aus verschiedenen Krisen haben gezeigt, dass die AOZ heute andere rechtliche Grundlagen benötigt als noch vor zwanzig Jahren. Genau hier setzt die Vorlage an. Sie schafft klarere Zuständigkeiten, stärkt die politische Aufsicht und verbessert die Governance der AOZ.
Die gesetzlichen Grundlagen dem Heute anpassen
Bei der politischen Debatte ging manchmal vergessen, worum es eigentlich geht. Die AOZ ist heute eine der bedeutendsten Fachorganisationen im Schweizer Asyl- und Integrationswesen. Sie arbeitet längst nicht mehr nur für die Stadt Zürich, sondern erfüllt Aufträge für Bund, Kantone und zahlreiche Gemeinden. Mit rund 2'200 Mitarbeitenden verfügt sie über ein Fachwissen, das schweizweit gefragt ist. Darauf dürfen wir als Stadt Zürich stolz sein. Gerade deshalb ist es richtig, dass wir ihre gesetzlichen Grundlagen den heutigen Anforderungen anpassen und die Organisation fit für die Zukunft machen.
In der Sozialkommission haben wir die Vorlage während Monaten intensiv beraten. Dabei gingen zahlreiche Änderungsanträge ein. Einige führten zu sinnvollen Präzisierungen, andere hätten die Vorlage jedoch unnötig kompliziert oder sogar rechtlich problematisch gemacht.
Die gesetzliche Formulierung sinnvoll wählen
So wollten die Grünen den Zweckartikel der AOZ um den Zusatz ergänzen, die Organisation sei den Menschenrechten verpflichtet. Das mag auf den ersten Blick sympathisch klingen. Rechtlich bringt diese Ergänzung jedoch keinen Mehrwert. Selbstverständlich ist die AOZ – wie jede staatliche Organisation – bereits heute an die Bundesverfassung und damit an die Menschenrechte gebunden. Solche symbolischen Ergänzungen gehören nicht in eine Gemeindeordnung.
Ebenso kritisch beurteilte die FDP die vorgeschlagene Kann-Formulierung bei den Aufgaben der AOZ im Leistungsbereich Dritte. Gesetze müssen klare Zuständigkeiten regeln und dürfen keine unnötigen Interpretationsspielräume schaffen. Die Formulierung des Stadtrats schafft hier mehr Rechtssicherheit als der Änderungsantrag. Leider folgte die Ratsmehrheit unserer Argumentation nicht.
Erfreulich ist hingegen, dass sich die FDP erfolgreich gegen den Vorschlag wehren konnte, der AOZ den Erwerb von Liegenschaften zu verbieten. Die AOZ soll ihre Kernaufgaben erfüllen – wenn es nötig ist in eigenen Liegenschaften. Dass dieser Antrag keine Mehrheit fand, war ein Teilsieg in der Beratung.
Intensiv diskutiert wurde auch die parlamentarische Aufsicht. Die FDP beantragte, auf die Schaffung einer zusätzlichen Spezialkommission zu verzichten. Bereits heute bestehen mit der Geschäftsprüfungskommission, der Rechnungsprüfungskommission und der Sachkommission Sozialdepartement funktionierende Kontrollorgane. Eine weitere Kommission hätte vor allem Überschneidungen, Mehraufwand und neue Abgrenzungsfragen geschaffen. Leider folgte der Rat diesem Antrag nicht. Ich bin nach wie vor überzeugt, dass weniger manchmal mehr ist.
Den parteipolitischen Druck unnötig erhöhen
Bedauerlich ist auch, dass der Gemeinderat künftig die Mitglieder des Verwaltungsrats einzeln genehmigen soll. Aus Sicht der FDP wäre die Genehmigung des Gesamtgremiums sinnvoller gewesen. Der Stadtrat führt das Auswahlverfahren durch und stellt ein ausgewogen zusammengesetztes Gremium zusammen. Eine Einzelwahl erhöht den parteipolitischen Druck auf einzelne Personen, ohne die Qualität der Aufsicht zu verbessern. Kommenden Scharmützel in dieser Sache werden wohl folgen.
Trotz dieser Differenzen überwiegen für mich klar die Vorteile der Vorlage. Sie schafft eine zeitgemässe Rechtsgrundlage für eine Organisation mit rund 2'200 Mitarbeitenden, schärft die Rollen zwischen Stadtrat, Gemeinderat und Verwaltungsrat und verbessert Transparenz sowie politische Steuerbarkeit. Gerade in einem Aufgabenbereich, der sich so dynamisch entwickelt wie Asyl, Flucht und Migration, braucht es klare Verantwortlichkeiten und moderne Governance.
Letztlich ausgewogene Vorlage erarbeitet
Die FDP hat sich in der Kommission mit zahlreichen Anträgen konstruktiv eingebracht. Nicht alle unsere Anliegen fanden eine Mehrheit. Insgesamt ist jedoch eine ausgewogene Vorlage entstanden, welche die AOZ organisatorisch stärkt und gleichzeitig die politische Kontrolle verbessert.
Deshalb empfehle ich Ihnen am 27. September ein Ja zur Revision der gesetzlichen Grundlagen der AOZ.