Patrik Rudolf Brunner
Patrik Rudolf Brunner
Gemeinderat Kreis 6

Preview Abstimmung vom 24. September 2017

Veröffentlicht am 01.09.2017 von

Patrik Rudolf Brunner

Eidgenössische Abstimmungsvorlage
Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge

Die AHV ist eine grossartige Leistung der SP, das lässt sich ohne Zweifel sagen. Fakt ist aber: die AHV hat ein Problem. Das System der Altersversicherung im Umlageverfahren ist europaweit in Bedrängnis. Die Alterspyramide hat sich drastisch verändert. Mittlerweile gibt es mehr Alte als Junge, früher war es aufgrund von Krieg, Krankheiten und der noch nicht so fortschrittlichen Medizin umgekehrt. Heutzutage ist es gut möglich, über 90 Jahre alt zu werden. Dass dies Auswirkungen auf die Finanzierung der Rentengelder hat, ist offensichtlich.
 

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Probleme lösen und nicht neue kreieren
Wenn wir das Problem jetzt nicht an der Wurzel packen und kreativ und innovativ sind, werden wir schon bald wieder am gleichen Punkt stehen. Das System muss nicht erweitert oder reformiert, sondern drastisch umgebaut werden. Die AHV lässt sich nicht mehr isoliert betrachten, sie muss in Zusammenhang mit Sozialhilfe und Arbeitslosengeldern angeschaut werden. Was bedeutet es, wenn in Zukunft Roboter unsere Jobs übernehmen? Vielleicht müssen wir dann sogar das bedingungslose Grundeinkommen, über das wir bereits abgestimmt haben und das als Idee noch nicht ausgereift war, im Hinterkopf behalten. Die Frage ist schlussendlich immer die gleiche: wie weit soll und darf der Staat eingreifen? Die Reform, über die wir jetzt abstimmen, ist ein Zückerchen für die SP-Wähler. Die Links-Koalition in Bundesbern konnte sich knapp durchsetzen, aber der Kompromiss ist katastrophal. Die zusätzlichen 70 Franken Rentengeld erhalten nämlich nur zukünftige Pensionierte, die anderen gehen leer aus. Faktisch haben wir somit für ein paar Jahre eine 2-Klassen-AHV. Das ist extrem unfair und widerspricht dem Gemeinsinn. Klar, das Ganze ist ein guter Aufhänger für die SP: „Schaut, wir haben für jeden einzelnen 70 Franken mehr herausgeholt“, aber was sind den 70 Franken bei den heutigen Lebenserhaltungskosten? Ein Tropfen auf den heissen Stein – reine Kosmetik.


Leben wird zum Luxus
Mein grösster Kritikpunkt und gleichzeitig ein grosses Problem für eine linke Vorlage ist die erneute Erhöhung der Mehrwertsteuer. Diese soll am 1. Januar 2021 zugunsten der AHV um 0,3 Punkte auf 8,3 % erhöht werden. Damit habe ich grosse Mühe. Die MwSt. ist bereits hoch genug, auch wenn Fürsprecher mit dem Argument werben, dass die Schweiz europaweit bei weitem die tiefste Verbrauchssteuer aufweist. Wir haben erst kürzlich den Prozentsatz erhöht, um die AHV zu finanzieren, jetzt soll dies wieder die Lösung sein. Was man dabei nicht berücksichtigt, ist, dass durch die Erhöhung der MwSt. auf die eine oder andere Weise der Konsum in der Schweiz gebremst wird. Produkte und Dienstleistungen werden teurer und so überlegt man sich als Konsument noch mehr, was man sich noch leisten kann oder will. Dazu möchte ich anfügen: Im Gegensatz zur progressiven Einkommenssteuer, wo bei höherem Einkommen überproportional mehr Steuern bezahlt werden, ist die MwSt. ein unfaires System, weil es alle gleich trifft. Nehmen wir als Beispiel einen Millionär, der auf sein Gipfeli 0,3 % mehr MwSt. bezahlen muss, der merkt das kaum. Aber Ärmere, insbesondere auch Rentner, die kein Erwerbseinkommen generieren, werden eine solche Preiserhöhung deutlich spüren. Das bedeutet auch, dass je nach Lebensstandard diese zusätzlichen 70 Franken durch die Erhöhung der MwSt. keinen Unterschied mehr machen, oder am Ende sogar noch weniger Geld im Portemonnaie der Pensionierten bleibt.

Nein zu kurzfristigen Lösungen
Meiner Meinung nach ist diese Reform ein Schnellschuss und nicht ausgereift. Nach über 70 Jahren wäre es sinnvoll, sich grundlegende Änderungen zu überlegen und eine Lösung zu suchen. Es ist absehbar, dass diese Reform nichts verändert und uns nur eine Schonfrist einräumt. Das ist nicht schweizerisch, führt zu einem grossen Flickenteppich und schon in kürzester Zeit müssen wir erneut kosmetisch eingreifen. Dazu kommt, dass die zukünftig betroffenen Jungen noch nicht einmal darüber abstimmen können. Dieses Sozialsystem betrifft alle Generationen und funktioniert nur, wenn wir uns dessen auch bewusst sind.

Kantonale Abstimmungsvorlage
Aufhebung der Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene
Ja zum Sozialhilfegesetz

Mit der Zustimmung dieser Vorlage gibt es keine Sozialhilfeleistungen mehr, dafür aber Asylfürsorge für die Betroffenen. So wie die Versicherung aufgebaut ist, macht es Sinn. Es entsteht ein Anreiz, dass vorläufig Aufgenommene sich schneller in den Arbeitsmarkt integrieren. Dabei geht es nicht nur darum, dass sie uns nicht auf der Tasche liegen, sondern um ihre Integration in die Gesellschaft bemüht sind: Freunde finden, Sprache und Kultur schneller lernen und selber für sich sorgen können. Wir leben immer noch vom Föderalismus und wenn vorläufig Aufgenommene in einer Gemeinde sind, dann ist diese auch dafür verantwortlich. Deshalb ist es wichtig, die Kosten auf die Gemeinden abzuwälzen. Denn damit entsteht auch für die Allgemeinheit ein Anreiz, die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern. Man kann nicht auf allen Ebenen höchste Autonomie fordern, aber vom Staat erwarten, dass er die Kosten trägt.

Kantonale Abstimmungsvorlage:
Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge
Nein für Jugendheime und Pflegefürsorge

Bereits seit mehreren Jahren wird dieses Gesetz im Kantonsrat behandelt. Dabei geht es um die gesetzliche Regelung der Kostenübernahme für Heimplatzierungen. Ich sage klar nein zu diesem Gesetz. Es kann nicht sein, dass Eltern und Gemeinden sich nicht mehr finanziell an einer Heimplatzierung beteiligen und der Kanton die ganzen Kosten trägt. Das birgt nämlich die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche schneller eingewiesen werden und andere Massnahmen nicht mehr berücksichtig werden, aus Angst davor, für die Kosten selber aufkommen zu müssen. Des Weiteren könnten für den Kanton erhebliche Mehrkosten entstehen.

Kantonale Abstimmungsvorlage:
Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs
Ja zum Steuergesetz

Momentan können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sämtliche Kosten für ihren Arbeitsweg vom steuerbaren Einkommen abziehen. Mit der neuen Vorlage würde dieser Betrag auf 5000 Franken pro Jahr limitiert. Die mit der Annahme dieser Vorlage entstehenden Mehreinnahmen für den Kanton Zürich sollen in den Ausbau der Bahninfrastruktur fliessen. ZVV-NetzPässe oder GAs der 2.Klasse könnten weiterhin vollständig abgezogen werden. Betroffen wären insbesondere Autopendlerinnen und -pendler sein, die bisher mehr Abzüge geltend machten. Es soll aber auch Anreiz sein, vermehrt das Tram und den Zug zu nutzen.

Gemeindeabstimmung
Bundesasylzentrum Stadt Zürich
Ja zum Bundesasylzentrum

Vor Jahren gab es eine Debatte, damit nicht jede Gemeinde selber für die Auffangzentren verantwortlich ist und die soziale und juristische Betreuung der Asylanten zentral geregelt wird. Die Niederlande galten dabei als Vorbild. Von allen Seiten wurde gefordert, dass wir ein Asylzentrum und entsprechende Gesetze haben. Schnell, innerhalb von ca. 2-3 Jahren, wurden diese Forderungen umgesetzt und jetzt wären wir bereit. Aber nun sagt jede Gemeinde, bei uns ist es nicht möglich, ein Bundesasylzentren zu bauen, weil es zu teuer und/oder zu gefährlich sei. Fakt ist, die Menschen sind da, und jetzt muss gemeinsam eine Lösung her. Ich bin der Meinung, dass die Stadt Zürich und die Bevölkerung ihre Pflicht wahrnehmen müssen. Denn als Stadt können wir ein paar hundert Menschen mehr besser verdauen als beispielsweise eine kleine Gemeinde im Urnerland. 


Den richtigen Platz wählen
Der vorgeschlagene Standort ist gut gewählt. Da entsteht ein aufstrebendes, hippes Quartier mit einer grossen Hochschule und Hochhäusern – urban und fortschrittlich und genau deshalb ist dies der richtige Ort. Die Menschen sollen mitten in unserem Leben Platz haben und nicht an den Rand gedrängt werden, wie dies in Deutschland und Frankreich mit Neukölln in Berlin oder den Banlieues in Paris geschieht. Natürlich könnte der Platz auch anders genutzt werden; nochmals ein Hochhaus, das nächste Einkaufscenter oder wieder ein Park, der nicht belebt ist. Die Kosten von 24 Millionen sind vertretbar. Wir haben schon Schulhäuser für über 30 Millionen gebaut, dann sollte das kein Hinderungsgrund sein. Zudem werden die Kosten vom Bund über die Miete finanziert.

Wahlempfehlung

Zu guter Letzt möchte ich noch kurz auf die Stadtratswahlen eingehen. Persönlich und auch als Präsident des Kreis 6 freut es mich, dass sich Michael Baumer durchgesetzt hat. Er ist ein qualifizierter Stadtpolitiker und dossierfest. Mit der BZO ist ihm ein Meisterwerk gelungen. Er versteht es, Brücken aufzubauen und nicht zu zerstören und kommt mit seiner Art mit allen Fraktionen gut zurecht. Er ist in der Lage, zwischen links und rechts zu vermitteln, das finde ich eine wichtige Voraussetzung im Stadtrat.
Filippo Leutenegger als Kandidat für den Stadtrat sowie auch als Stadtpräsident finde ich toll. Im bürgerlichen 5er-Ticket ist er der perfekte Präsidentschaftskandidat. Er könnte der Stadt Zürich wirklich einen liberalen bürgerlichen Stempel aufdrücken. Er ist ein Macher und scheut sich nicht, Probleme anzugehen, offen zu kommunizieren und etwas Neues auszuprobieren. Das sieht man deutlich am Beispiel mit den Sonnenschirmen, obwohl in den Medien darüber gelacht wird. Es ist nicht lobenswerter, sich wie Rot-Grün zurückzuhalten und kein Risiko mehr einzugehen, wie ich bereits im Blogbeitrag August 2017 angemerkt habe. Daher meine Wahlempfehlung für Filippo Leutenegger und Michael Baumer.